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Überwachungsstaat
verhindern -
Antrag Einrichtung einer "Agentur Barrierefrei"
Hintergrund
„Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind"
(Art. 4 Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz vom 09. Juli 2003).
Grundprinzipien:
Menschen mit Behinderungen sind alle Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung auf irgendeine Weise an der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt sind und werden. Dies schließt alle Formen körperlicher, geistiger, psychischer, seelischer und Sinnesbehinderungen ein.
In Coburg sind etwa 4.600 Menschen schwerbehindert, d.h. ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 wurde vom Versorgungsamt festgestellt und auf dem Schwerbehindertenausweis vermerkt.
30% aller Coburgerinnen und Coburger sind von mangelnder Barrierefreiheit betroffen 1.
Barrierefreiheit betrifft somit nicht nur RollstuhlfahrerInnen, sondern ebenso z.B. Mütter und Väter mit Kinderwägen, Menschen mit anderen Gehbehinderungen, Menschen mit Seh- und Höreinschränkungen oder Menschen mit geistigen Behinderungen.
Deshalb kommt eine barrierefreie Stadt allen Coburgerinnen und Coburgern zu Gute.
Die Stadt Coburg soll die vorhandenen Konzepte zu einer weitest gehenden Barrierefreiheit umsetzen:
Eine Fachstelle/ Fachagentur soll von der Stadt befristet für zwei Jahre finanziert werden. Nach dem Vorbild aus Nordrhein-Westfalen soll sie im Rahmen des Stadtentwicklungsplans eine Ist-Erhebung von Barrierefreiheit in der Stadt Coburg vornehmen und dem Stadtrat und der Verwaltung konkrete Vorschläge zur Umsetzung machen.
Im Vorfeld wurde mit dem Behindertenbeauftragten der Stadt Coburg der Inhalt des Antrages besprochen. Vorstandssprecher Roman Kollar besuchte Herrn Dr. Thaben bereits im Juni zu diesem Thema. Ende Juni schickte er die Unterlagen dazu noch schriftlich an den Beauftragten.
Bei der Stadtratssitzung erklärte der Behindertenbeauftragte, dass Bündnis 90/ Die Grünen nicht auf ihn zugekommen wären um das Thema mit ihm zu besprechen.
Das können wir uns leider nicht erklären.
Antrag
Herrn Oberbürgermeister
Norbert Kastner
Rathaus
Markt 1
96450 Coburg
Antrag zur Stadtratsitzung am 27.11.2008
„ Agentur Barrierefrei"
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Kastner,
der Stadtrat möge beschließen:
Die Stadt Coburg finanziert befristet für zwei Jahre eine so genannte „Agentur Barrierefrei" oder richtet subsidiär, also nur, wenn sich kein Träger finden sollte, analog einen eigenen Verwaltungsbereich zum Thema Barrierefreiheit ein.
Begründung:
„Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind"
(Art. 4 Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz vom 09. Juli 2003).
Menschen mit Behinderungen sind alle Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung auf irgendeine Weise an der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt sind und werden. Dies schließt alle Formen körperlicher, geistiger, psychischer, seelischer und Sinnesbehinderungen ein.
In Coburg sind etwa 4.600 Menschen schwerbehindert, d.h. ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 wurde vom Versorgungsamt festgestellt und auf dem Schwerbehindertenausweis vermerkt.
30% aller Coburgerinnen und Coburger sind von mangelnder Barrierefreiheit betroffen 1.
Barrierefreiheit betrifft somit nicht nur RollstuhlfahrerInnen, sondern ebenso z.B. Mütter und Väter mit Kinderwägen, Menschen mit anderen Gehbehinderungen, Menschen mit Seh- und Höreinschränkungen oder Menschen mit geistigen Behinderungen.
Deshalb kommt eine barrierefreie Stadt allen Coburgerinnen und Coburgern zu Gute.
Die Coburger „Agentur Barrierefrei" wird für zwei Jahre finanziert. Nach dem Vorbild aus Nordrhein-Westfalen 2 entwickelt diese im Rahmen der Stadtentwicklung die Umsetzung der Empfehlungen „Barrierefreies Planen und Bauen im öffentlichen Bereich" 3. Diese Empfehlungen werden in zahlreichen Städten in Deutschland bereits umgesetzt, z.B. in Münster, Gelsenkirchen, Mühlheim/ Ruhr, Haagen, Herford, Aachen, Bornheim.
Nach einer umfassenden Ist-Analyse aller Bereiche unserer Stadt werden Maßnahmen zur Verbesserung eines barrierefreien Zusammenlebens aufgezeigt.
Im Einzelnen zielen die Maßnahmen der Barrierefreiheit in Coburg auf den
- Nahverkehrsplan 2009,
- die Infrastruktur des ÖPNV (Bahnhöfe, Haltestellen etc.),
- Fahrzeuganschaffungen,
- Bauliche Veränderungen in der Stadt,
- Sanierungen/ Neubauten durch die Wohnbau gGmbH,
- Entwicklung von Zielvereinbarungen mit Verwaltung und Unternehmen
ab.
Die Agentur arbeitet eng mit allen Bereichen der Stadtverwaltung (Soziales, Bauen, Ordnungsamt etc.), und dem Behindertenbeauftragten zusammen.
In einem Abschlussbericht sind konkrete Maßnahmen bezüglich Planung, Zeitraum, Art, Umfang und Dauer aller einzelnen Maßnahmen festgelegt, über die der Stadtrat dann beschließen wird.
Der Stadtrat möge dem Antrag entsprechen.
Mit freundlichen Grüßen
1 lt. 2. Nahverkehrsplan 2003-2008 Stadt und Land Coburg, S. 68
2 Agentur barrierefrei NRW: http://www.ab-nrw.de
3 z.B.: http://komm.muenster.de/komm/pdf/broschuere_barrierefreies_bauen.pdf
Presse
Ergebnis
Der Antrag befindet sich momentan noch im Geschäftsgang.
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